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Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Marketing

Welche Auswirkungen hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Marketing und Werbung? Es trifft nicht ganz zu, dass das Gesetz nur Arbeitnehmer und abgewiesene Bewerber betrifft. Auch die Kommunikation des Unternehmens ist daraufhin zu untersuchen!

Seit Sommer 2006 kann jedes Unternehmen, jeder Vorgesetzte, aber auch jeder Vermieter von potenziellen Diskriminierungsopfern auf Schadenersatz verklagt werden, wenn diese sich auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert sehen (Allgemeinens Gleichbehandlungsgesetze – AGG). Soweit die eine Seite.

Bedeutung AGG im Marketing

Der Marketingverantwortliche muss nun auch den Blick auf das AGG richten. Tut er das nicht, können die Folgen umfangreich sein:

  • gedruckte Kataloge, Prospekte usw. können nicht verwendet werden
  • Kommunikations-Strategien können unter Umständen gar nicht umgesetzt werden
  • Webseiten-Inhalte müssen überarbeitet werden
  • usw. …

Konequenz AGG im Marketing

Ab sofort sollte jedes Unternehmen ihre Werbung vorab daraufhin überprüfen, ob sich jemand diskriminiert fühlen könnte! Der Gesamtverband der Agenturen weißt allerdings noch einmal darauf hin, dass das AGG nicht ausdrücklich Anwendung auf die Werbung findet, aber dass es eben doch Auswirkungen auf die Formulierung und Darstellung von Angeboten hat.

Alltag mit dem AGG

Die schlimmsten Befürchtungen der Kritiker des vollkommen missglückten Gleich- Behandlungsgesetzes werden von der Praxis noch übertroffen. So erhält jedes der deutschen Arbeitsgerichte durchschnittlich drei Klagen pro Tag von abgewiesenen Bewerbern, die sich diskriminiert fühlen. Und bei jeder dieser Klagen geht es um einen Schadenersatzanspruch in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern. Verbraucherzentralen und andere Verbände wollen eben nun auch die Werbung von Unternehmen unter die Lupe nehmen.

Fazit

Kreativität ist in Marketing und Werbung unverzichtbar. Doch sollte jede auch Idee auf einen möglichen Konflikt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beleuchtet werden.

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Hier schreibt der Unternehmensberater, Coach und Organisationsentwickler, mit viel Lust auf Marketing und Vertrieb. Ich bin auch Vortragsredner, Workshopleiter, Supervisor, Unternehmer seit 1991, Leipzig-, Eilenburg- und Berlin-Versteher sowie deutschsprachig weit unterwegs, von Herzen Nordsachse, Optimist in den meisten Fällen, Blogger, Fotograf, Trainer, auch Ausbilder für Autogenes Training – kurz: vielleicht auch dein Entwicklungsspezialist?
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