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Genügen 40 Stunden Wochenarbeitszeit?

Arbeitszeit in Deutschland

Alexander Greisle wirft in seinem Blog die Frage auf, wer denn nun eigentlich festgelegt hat, dass unsere Arbeitswoche 40 Stunden pro Woche zu sein hat. Wer hat es denn festgelegt? Gewerkschaften, Arbeitgeber, die Natur des Menschen oder einfach die Gesellschaft?

Genügen 40 Stunden Wochenarbeitszeit?

Wenn wir in einer Welt leben, die sich u. a. durch hochgradige Individualität der Menschen auszeichnet, dann macht es durchaus Sinn die Frage zu stellen, die Alexander aufgeworfen hat: „Warum 40 Stunden pro Woche?“

Welche Gründe kann es geben?

  • Der Tag hat nun mal „nur“ 24 Stunden, es hört sich sinnvoll an, 8 Stunden zu arbeiten, 8 Stunden zu schlafen und 8 Stunden etwas anderes zu tun! – Oder?
  • Die durchschnittlich Sonnenscheindauer im Jahr in Deutschland beträgt 1550 Stunden. Das würde einen Tagesdurchschnitt von 4,2 Stunden ergeben, das kann es also nicht sein (obwohl man lieber die Lux-Stärke nehmen sollte).
  • Der Mensch unterliegt einem Tagesrhytmus – einem Wechsel von hoher Leistung und geringer Leistung. Ist das vielleicht ein Grund, warum sich die durchschnittliche Arbeitszeit am Tag auf ca. 8 Stunden (wenigstens offiziell) eingepegelt hat?
  • Der Kampf der Gewerkschaften von 75 Stunden (mit 5 Arbeitstagen pro Woche gerechnet! – die durchschnittliche Arbeitszeit betrug im 19.Jh. ca. 15 Stunden täglich) auf 35 oder 40 Stunden hatte hier eben sein Ende.

Was machen eigentlich Unternehmer?

Bei meinen Beratungen fällt es mir regelmäßig auf, dass Unternehmer (egal ob es nun große Unternehmen sind oder KMU) wesentlich mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten! Und was machen wir denn mit Menschen, die ihr Tun gar nicht mehr als Arbeit empfinden, da Sie z. B. ihr Hobby zur Berufung gemacht haben?

Fazit

Ist es an der Zeit damit aufzuhören, Rahmentarifverträge zu gestalten, die für einen großen Teil der deutschen Unternehmen (KMU) sowieso nicht sinnvoll sind? Ist es an der Zeit, wieder zur 40- oder gar 42-Stunden-Woche zurückzukehren? Wenn man davon ausgeht, dass ein drittel der Arbeitszeit verschwendet wird, dann sollte man sicher noch etwas an der Effektivität und der Effizienz verbessern können.
Ganz sicher wird es auch von der Branche, dem Unternehmen, der sozialen Situation und der persönlichen Leistungsfähigkeit abhängen.

Lesen Sie weiter dazu:

Hier schreibt der Unternehmensberater, Coach und Organisationsentwickler, mit viel Lust auf Marketing und Vertrieb. Ich bin auch Vortragsredner, Workshopleiter, Supervisor, Unternehmer seit 1991, Leipzig-, Eilenburg- und Berlin-Versteher sowie deutschsprachig weit unterwegs, von Herzen Nordsachse, Optimist in den meisten Fällen, Blogger, Fotograf, Trainer, auch Ausbilder für Autogenes Training – kurz: vielleicht auch dein Entwicklungsspezialist?
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4 Kommentare zu “Genügen 40 Stunden Wochenarbeitszeit?”
  1. Alexander Greisle schreibt

    5 × 8 = 40.

    Aber: Am 7. Tage sollst Du ruh’n. (Wer wird diese Instanz schon in Frage stellen 😉 Also:

    6 × 8 = 48.

  2. Sven Lehmann schreibt

    Also die Rechenaufgabe verstehe ich natürlich, auf der anderen Seite auch wieder nicht …?!

    Diese Instanz ist doch schon in Frage gestellt … !

  3. Alexander Greisle schreibt

    Also bitte, ich komme aus Bayern, da gibt es nur zwei Instanzen, die nicht in Frage gestellt werden: Diese und die CSU. 😉

    Natürlich soll man nur am 7. Tage ruhn und der Samstag ist nicht nur für Parkuhren ein Werktag.

    Wenn das mit dem Tagesrhythmus und den 8 Stunden stimmen sollte: Warum ist man dann damit einverstanden, dass der zweite Teil dieser 8 Stunden im (Nach-)Mittagstief vergeudet wird? Damit man dann pünktlich zum Feierabend wieder fit ist?

    Ich finde einfach keinen Grund 😉

  4. Wolfgang Weiß schreibt

    Für mich offenbart sich der Sinn der 40-Stunde-Woche, die laut Arbeitszeitgesetz ja eigentlich eine 48-Stunden-Woche ist, zur Zeit auf sehr konkrete Weise.
    Bisher habe ich alle Überstunden zusätzlich zu meinem Grundlohn bezahlt bekommen, d. h. mehr als 40 Stunden pro Woche wurden zusätzlich vergütet.
    Nun soll mein Arbeitsvertrag mittels Änderungskündigung dahingehend geändert werden, dass ich neben einer Erweiterung meiner bisherigen Arbeitsaufgaben ein Festgehalt beziehe, welches bereits die Abgeltung aller Zahlungen für Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen beinhaltet.
    Hier macht eine Obergrenze der Wochenarbeitszeit nicht nur Sinn, sie ist ganz einfach das Mittel, um die Möglichkeit zur skrupellosen Überforderung der Arbeitnehmer einzudämmen.
    Unter diesen Umständen :-{

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