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Kleinen Unternehmen droht ernste Schieflage bis zur Existenzfrage – Unternehmens- und Existenzsicherung zu Coronaviruszeiten

Selbst bei optimistischen Schätzungen ist davon auszugehen, dass die aktuelle Coronavirus-Pandemie mittel- und langfristige Auswirkungen auf alle Menschen und somit auch auf die Wirtschaft haben wird. Laut der heutigen Information des RKI könnte das sogar bis zu zwei Jahren der Fall sein. Es schon bezeichnend, dass mit Beginn der Krise in Deutschland die größten Player der Tourismusbranche sofort nach Staatshilfen schreien, die auch seitens der Regierung zeitnah gemacht wurden. Sofort sind diese Angebote aber auch für kleine, mittlere und kleinste Unternehmen zur Verfügung zu stellen, Kurzarbeitergeld oder Kredite sind für diese Unternehmen oft völlig wirkungs- und nutzlos. Es kann sich hierbei nur um Zuschüsse handeln, denn einem nicht kleinem Teil der kleinen Unternehmen und der Freiberufler*innen brechen in den nächsten Wochen und Monaten sogar 100 Prozent der Einnahmen durch Umsätze weg. Was kann oder muss jetzt noch vom Unternehmen getan werden?

Gerade eben gibt der Freistaat Bayern bekannt, dass es auch Soforthilfen für KMU gibt, die unbürokratisch beantragt werden können, allerdings nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit. Ein erster Schritt! Was kann und muss jetzt noch bedacht und gemacht werden? Die folgende Liste soll einen Überblick geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Information und zwar der aktuelle Stand ist oberstes Gebot

Die aktuelle Lage zu einer Pandemie ändert sich stündlich. Hier kommt es drauf an, für Unternehmen, deren Mitarbeiter*innen und natürlich für die Kunden der Unternehmen aktuelle Information zur Verfügung zu haben. Also strategische Aufgabe für die Inhaber*innen und Führungskräfte – wenigstens täglich die aktuelle Informationen verarbeiten und kurzfristige Entscheidungen sofort kommunizieren. Als hochwassererfahrene Region sind wir hier in Nordsachsen darin geübt. Aktuelle und relevante Informationen gibt es zu Corona-Krisenzeiten bei:

Kleinen Unternehmen droht ernste Schieflage oder gar die Insolvenz in kurzer Zeit, was kann dagegen unternommen werden?

Maßnahmen bzw. Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Man muss zwei Fälle unterscheiden. Ist man von einer durch das Gesundheitsamt beauflagten Quarantäne (Tätigkeitsverbot) betroffen, so können Unternehmen und Selbständige über die Landesdirektion Sachsen Anträge auf Entschädigungen stellen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ist man von einer solchen Maßnahme nicht betroffen, entsteht auch kein Anspruch auf diese Entschädigung. Das dürfte für die Mehrheit der Unternehmen der Fall sein bzw. werden. Die Umsätze, ganz zu schweigen die Gewinne, werden aber trotzdem flächendeckend ausfallen oder zumindest stark zurückgehen.

Was kann man dann tun?

Ziel ist es, die aktuelle massive Krise auch aus gesundheitlicher und liquider Sicht zu überstehen. Mittelfristig muss die Coronaviren-Pandemie in die strategische Planung und Unternehmensführung aufgenommen werden. Natürlich können Sie auch Ihren Steuerberater und den Unternehmensberater des Vertrauens zu den Themen befragen.

Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert.

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Hier schreibt der Unternehmensberater, Coach und Organisationsentwickler, mit viel Lust auf Marketing und Vertrieb. Ich bin auch Vortragsredner, Workshopleiter, Supervisor, Unternehmer seit 1991, Leipzig-, Eilenburg- und Berlin-Versteher sowie deutschsprachig weit unterwegs, von Herzen Nordsachse, Optimist in den meisten Fällen, Blogger, Fotograf, Trainer, auch Ausbilder für Autogenes Training – kurz: vielleicht auch dein Entwicklungsspezialist?
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