Steuervorteile beim Pendeln nutzen – so klappt’s
Immer mehr Arbeitnehmer nehmen lange Fahrtstrecken in Kauf, um zu ihrer Arbeit zu gelangen. Das kostet nicht nur viel Zeit und Nerven, sondern geht auch noch ins Geld. Für sehr viele Arbeitnehmer sind die Fahrtkosten inzwischen die größte Position beim Steuerabzug in der Einkommensteuererklärung geworden. Sie werden als Werbungskosten geltend gemacht, allerdings sind hierbei einige grundsätzliche Dinge zu beachten, die wir nachfolgend schildern.
Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen – Die Faustregel sagt, dass Arbeitnehmer, die eine Strecke von mehr als 15 Kilometern täglich zur Arbeit zurücklegen, diese als Fahrtkosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen sollten. Unterhalb dieser Entfernung wird der Arbeitnehmerpauschbetrag, der bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde, in Höhe von 1000 Euro in der Regel nicht überschritten. Arbeitnehmer dürfen generell die Kosten von der Wohnung zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen, und zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet fünf Tage in der Woche, hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen und war nicht krank. Pauschal erkennt dann das Finanzamt 220 Tage für die Berechnung an. Die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt 40 Kilometer. Demnach ergibt sich folgende Berechnung: 220 x 40 x 0,30 Euro = 2.640 Euro. Je voller Kilometer werden nämlich 0,30 Euro für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte vom Finanzamt anerkannt. Die Entfernungspauschale ist gesetzlich im § 9 Absätze 1 bis 4 Einkommensteuergesetz geregelt.
Folgende Grundsätze sind zu beachten
Verkehrsmittel
Welches Verkehrsmittel für die Bewältigung der Strecke tatsächlich genutzt wurde, ist in der Regel unerheblich. Es gilt die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke – außer man war mit Taxi oder Flugzeug unterwegs.
Kürzeste Strecke
Für die Berechnung der Entfernung ist grundsätzlich die kürzeste Strecke maßgeblich. Außerdem erkennt das Finanzamt nur volle Kilometer an. Eine längere Straßenverbindung kann nur dann angegeben werden, wenn diese verkehrsgünstiger ist und regelmäßig gefahren wird. Als verkehrsgünstig gelten Strecken, die den Arbeitnehmer die Arbeitsstätte schneller und pünktlicher erreichen lassen. Wichtig ist hier ein Nachweis, also zum Beispiel ein Ausdruck eines Routenplaners oder eine Baustellen-Meldung.
Deckelung
Grundsätzlich ist der absetzbare Höchstbetrag bei 4.500 Euro gedeckelt. Wer allerdings mit seinem eigenen PKW oder einem Dienstwagen zur Arbeit fährt, der kann auch einen höheren Betrag zum Ansatz bringen. Das Gleiche ist auch dann möglich, falls mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren wurde und die entsprechenden Tickets der Steuererklärung beigefügt werden.
Doppelte Haushaltsführung
Die Kosten für Familienheimfahrten können ebenfalls im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Hierbei entfällt die Begrenzung auf 4.500 Euro.
Mehrere Wohnungen
Wer von einer anderen Wohnung aus zur Arbeit fährt, kann diese Strecke – sofern weiter entfernt – nur dann in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn die Wohnung den Lebensmittelpunkt bildet. Grundsätzlich muss dann eine Beteiligung von mindestens zehn Prozent für Miete, Lebensmittel und anderen Lebenshaltungskosten erfolgen.
Tipp: Noch mehr Informationen zum Steuerabzug für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte gibt es auf den Seiten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
Fazit
Helmut Schmidt sagte einmal sinngemäß, dass derjenige, der Steuern zahlen muss, auch das Recht hat, Steuern zu sparen. Hier kommt es auf zwei wichtige Dinge an, einmal seine Möglichkeiten diesbezüglich zu kennen und zum zweiten entsprechend zu handeln.
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Hier schreibt der Unternehmensberater, Coach und Organisationsentwickler, mit viel Lust auf Marketing und Vertrieb. Ich bin auch Vortragsredner, Workshopleiter, Supervisor, Unternehmer seit 1991, Leipzig-, Eilenburg- und Berlin-Versteher sowie deutschsprachig weit unterwegs, von Herzen Nordsachse, Optimist in den meisten Fällen, Blogger, Fotograf, Trainer, auch Ausbilder für Autogenes Training – kurz: vielleicht auch dein Entwicklungsspezialist?
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