24.04.2013, Rubrik: Artikel, Mitarbeiter
Der Globus ruft – Monteure oder Manager, es gibt viele Gründe einen Arbeitnehmer ins Ausland zu schicken. Ob eine darbende Zweigstelle durch einen Profi wieder auf Rentabilitätskurs gebracht, oder eine komplexe Anlage durch ein fähiges Montageteam installiert und gewartet werden soll: In vielen Fällen ist der Mann vor Ort unverzichtbar für den Projekterfolg. Doch Vorsicht, hier lauern Fallen! Eine Zahl ist dabei besonders wichtig: 183 Tage! Dies ist die Obergrenze, in der ein Mitarbeiter nach inländischem Recht besteuert werden muss. Einen Tag darüber – und die Besteuerung geht nach den Gesetzen des Einsatzlandes.
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