13.10.2015, Rubrik: Artikel, Beratung
Nichts ist ärgerlicher, als Ärger zu bekommen, wenn man sich gar keiner Schuld bewusst ist! So kann es sowohl bei der Zahlung von Mindestlohn, der Kassenführung und bei der Gestaltung des Ladens so machen Fallstrick geben, den man erst dann bemerkt, wenn das Kind mit dem Badewasser im Brunnen gelandet ist. Ein Scherz? Keineswegs! Das Handelsforum der IHK zu Leipzig gestern Abend sensibilisierte Einzelhändler im Alltag lieber zweimal hin zuschauen, wenn es um die korrekte Kassenabrechnung und -dokumentation, die korrekte Zahlung des Mindestlohns oder die richtige Ladengestaltung geht. Geschieht das nicht, drohen in den ersten beiden Fällen Bußgelder oder Strafgebühren und im letzten Fall bleiben schlimmstenfalls die Kunden weg.
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