1.03.2016, Rubrik: Artikel, Mitarbeiter
Prozessberatung für Steuerberater – seit 2015 sind Steuerberater von der Beratungsförderung nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen. War es bisher so, dass jedwede Unternehmensberatung für den freiberuflichen Steuerberater nicht förderfähig ist, durchaus zur Recht, denn Steuerberater sind selbst überaus profunde Kenner wirtschaftlicher und kaufmännischer Kreisläufe im Unternehmen, erweitert das Programm unternehmensWert:Mensch seit letztem Jahr die Möglichkeiten für gezielte Personalarbeit auch bei fast allen Freiberuflern. Prozessberatung steht dabei im Fokus für die Entwicklung von Mitarbeiter, Strukturen und effizienten Prozesse in einer Steuerkanzlei.
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