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Meldepflicht bei Hochwasserschäden 2013 im Programm ILE

Wie die IHK zu Leipzig aktuell mitteilt, muss die Meldepflicht von 10 Tagen bei aktuellen Hochwasserschäden von Unternehmen eingehalten. Das trifft für Unternehmen zu, die aus dem Programm Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) finanzielle Förderung bekommen haben.

  • zum Artikel bei IHK – Meldepflicht bei Hochwasserschäden 2013 im Programm ILE

Hier schreibt der Unternehmensberater, Coach und Organisationsentwickler, mit viel Lust auf Marketing und Vertrieb. Ich bin auch Vortragsredner, Workshopleiter, Supervisor, Unternehmer seit 1991, Leipzig-, Eilenburg- und Berlin-Versteher sowie deutschsprachig weit unterwegs, von Herzen Nordsachse, Optimist in den meisten Fällen, Blogger, Fotograf, Trainer, auch Ausbilder für Autogenes Training – kurz: vielleicht auch dein Entwicklungsspezialist?
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