Pfändungsschutz für Altersvorsorge Selbständiger
Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge für Selbständige verabschiedet.
Der Pfändungsschutz dient dazu, das angesparte Kapital einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung vor einem unbeschränkten Pfändungszugriff zu schützen. Das Gesetz schafft damit Rahmenbedingungen für mehr Existenzgründungen in Deutschland. Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte
Der Pfändungsschutz wird in der Höhe entsprechend dem Lebensalter gestaffelt und beträgt bis zu maximal 238.000 Euro, die für die Alterssicherung in bestimmten Verträgen zurück gelegt werden können.
Welche Verträge das sind, war noch nicht in Erfahrung zu bringen. Insgesamt scheint es mir aber ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Das Gesetz ist am 14. Dezember 2006 im Bundestag verabschiedet worden.
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